Hooksiel (25. 6. 2026) – Autofahrer sind gut beraten, sich nicht von ihren Gefühlen leiten zu lassen. Manchmal nämlich täuschen einen die Sinne. In der Folge kann es zu brenzlichen Situationen im Straßenverkehr kommen.

Ein Beispiel dafür: Der Einmündungsbereich Viethstraße/Nee Straat in der Nähe des Alten Hafens. Die Nee Straat wurde einst als Innerorts-Umgehung für die Fußgängerzone Lange Straße gebaut. Der Hauptstrom des innerörtlichen Verkehrs bewegt sich seither vom Sengwarder Anteil kommend um den Alten Hafen herum, ein kurzes Stück über die Viethstraße und von dort nach links über die Nee Straat in Richtung Friesenstraße.
Linksabbieger müssen warten
Gut erkennbar ist dieser Straßenverlauf durch seine einheitlich asphaltierte Oberfläche. Die Verlängerung der Viethstraße entlang des Deiches in Richtung Soltwarf und Marina ist geklinkert. Der Eindruck aber, dass der asphaltierte Straßenverlauf wohl auch vorfahrtberechtigt sein müsste, trügt. An der Einmündung Viethstraße/Nee Straße gilt zur Überraschung vieler Verkehrsteilnehmer die „Rechts vor Links“-Regel.
Wer also etwa von der Marina kommend die Viethstraße geradeaus in Richtung Alter Hafen befährt, muss die Vorfahrt der von rechts aus der Nee Straat kommenden Autos und Radfahrer achten – hat aber Vorfahrt vor dem entgegen kommenden Verkehr, der nach links in die Nee Straat abbiegen möchte. Umgekehrt: Wer vom Alten Hafen kommt und nach links in die Nee Straße abbiegen möchte, muss blinken (!) und den aus der Viethstraße entgegen kommenden Verkehr passieren lassen.
Keine „Abknickende Vorfahrt“
Auch wenn sich gerade in Zeiten der Hochsaison sehr viele Verkehrsteilnehmer die Vorfahrtsregel in diesem Bereich sehr häufig missachtet wird, kommt es nur äußerst selten zu Problemen oder gar Unfällen. Zum einen glauben die aus der Viehtstraße kommenden Autofahrer und Radler wohl selbst nicht so recht daran, dass sie Vorfahrt haben könnten – und verhalten sich entsprechend vorsichtig. Zum anderen liegt der gesamte Bereich in einer Tempo-30-Zone.
Das ist übrigens auch der Grund dafür, dass die Gemeinde nicht einfach ein Schild „Abknickende Vorfahrt“ aufstellen darf, durch das dann tatsächlich der Hauptverkehrsstrom vorfahrtsberechtigt wäre. Eine solche Beschilderung ist in Tempo-30-Zonen grundsätzlich nicht zulässig.
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