Hooksiel (28. 5. 2026) – Pfingsten in Hooksiel. Der Ort ist rappelvoll. Der Parkplatz vor dem Supermarkt an der Bäderstraße auch. Einheimische erledigen ihr Einkäufe fürs Fest, Gäste sichern sich den Proviant für ihren Kurzurlaub. Ein Auto nach dem anderen schiebt sich auf den Parkplatz. An der Ausfahrt auf die Bäderstraße warten die motorisierten Kunden auf eine Lücke zwischen Radfahrern, Fußgängern und Durchgangsverkehr.

Der ganz normale Wahnsinn. „Eigentlich ist es wirklich erstaunlich, dass hier nicht mehr passiert“, stellt ein Hooksieler fest, der das Wirrwarr fasziniert beobachtet. Aber was ist, wenn doch etwas passiert? Diese Frage soll in dieser Folge der Serie „Hooksiel sicher!“ geklärt werden.
StVO gilt nur teilweise
Erste Feststellung: Bei dem Edeka-Parkplatz handelt es sich um ein Privatgelände, wie bei den meisten Supermarkt-Parkplätzen. Nur auf den wenigsten Großparkplätzen gibt es aber klare Wegführungen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der die Regeln für den Verkehr im öffentlichen Raum regelt, greift hier nur teilweise. Das gilt übrigens auch für Parkplätze, an denen das Schild aufgestellt wurde: „Hier gilt die StVO“.
Ein solches Schild findet man an der Bäderstraße ohnehin nicht. Stellt sich die Frage, was gilt hier eigentlich? Zweite Feststellung: Die Fahrtrichtung der Autos ist beliebig. Auf der Suche nach einem freien Stellplatz dürfen Autofahrer also sowohl geradeaus am Supermarkt vorbei fahren oder auch schon nach wenigen Metern nach links abbiegen, in der Hoffnung so schnelle in die zweite Stellplatzreihe zu gelangen.
Rücksichtnahme oberstes Gebot
Aber wenn es eng wird und ich von rechts komme, habe ich doch Vorfahrt, oder? Nein. Zumindest nicht automatisch. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2022 festgestellt, dass auf Parkplätzen ohne klare Vorfahrtsregel üblicherweise kein rechts vor links gilt. Dritte Feststellung: Auf privaten Parkplätzen gelten lediglich die in Paragraf 1 der StVO festgelegten Grundregeln: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer am Verkehr teilnimmt, darf keinen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen, gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen.“
Häufig Mitschuld
Das gilt für das Ein- und Ausparken ebenso wie im Miteinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern, die alle dieselben Wege nutzen. Apropos ein- und ausparken. Wer hat eigentlich Anspruch auf einen freien Parkplatz? Ganz einfach: Derjenige, der zuerst die Parklücke besetzt. Aber Vorsicht. Kommt es bei einer Rangelei um einen freien Stellplatz zu einem Zusammenstoß, bekommen in der Regel beide Beteiligten eine Mitschuld.
Vierte Feststellung: Wer auf einem privaten Parkplatz sicher gehen will, in keinen Unfall verwickelt zu werden, und schon gar nicht, einen zu verursachen oder eine Mitschuld zu bekommen, sollte einmal mehr nach links und rechts gucken, einmal mehr auf die Bremse treten und einmal weniger auf seine vermeintlichen Rechte pochen. Manchmal gibt es die nämlich gar nicht.
Fünfte Feststellung: Hooksieler sind ja durchweg freundliche Menschen. Die dürften mit der erforderlichen Portion Extra-Rücksichtnahme kein Problem haben. Vielleicht ist das der eigentlich Grund dafür, dass auf dem Edeka-Parkplatz nur so selten etwas passiert.
Anmerkung: Liebe Leserinnen und Leser, wer die bereits erschienen Artikel im Rahmen der Serie „Hooksiel sicher“ lesen möchte, sollte im Suchfeld (oben links auf der Startseite) einfach „Hooksiel sicher“ eingeben. Anregungen oder Fragen zu Verkehrsregelungen in Hooksiel haben, melden Sie sich bitte per Email unter infos@hooksiel-life.de – Stichwort: „Hooksiel sicher“.











