Friesland/Lüneburg (4. 9. 2026) – Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat am heutigen Freitag die Beschwerde des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert (Zetel) gegen seine Nichtzulassung als Kandidat für die Landratswahl im Landkreis Friesland zurückgewiesen. Sichert hatte hatte ebenso wie zwei andere abgewiesene Bewerbern aus dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Harzberg am Harz gehofft, dass das OVG Entscheidungen der jeweils zuständigen Verwaltungsgerichte aufhebt, die eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung auf nach die Kommunalwahl verschoben hatten.
Entscheidung erst nach der Wahl
Die Beschwerden blieben ohne Erfolg, so das OVG, weil nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht sich auf das Wahlverfahren beziehende einstweilige Anordnungen im Vorfeld der Wahl nicht vorgesehen seien. Entscheidungen und Maßnahmen, die das Wahlverfahren beträfen, könnten nach dem Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz nur mit einem Wahleinspruch innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses angefochten werden.
Hierdurch solle der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden. Dies würde nicht der Fall sein, wenn alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bezögen, vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar wären.
Zweifel an Verfassungstreue
Die Beschlüsse des Senats sind nicht anfechtbar. Das OVG weist aber ausdrücklich darauf hin, dass mit den Beschlüssen keine Aussagen über die Rechtmäßigkeit der gegebenenfalls in einem späteren Wahlprüfungsverfahren zu überprüfenden Nichtzulassungen der Bewerber getroffen wurde.
Sichert war nicht nicht zur Landratswahl zugelassen worden, weil der Wahlausschuss Zweifel an seiner Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hatte. Ein Argument dafür war sein Engagement in einem von Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuften Landesverband der AfD. Die Verfassungstreue ist Voraussetzung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis bei einer Kommune.
Sichert will Wahl anfechten
Sichert kündigte an, seinen juristischen Weg weiter gehen zu wollen. Konkret dürfte das heißen, dass er das Ergebnis der Landratswahl im Nachgang anfechten will. Im Erfolgsfall müsste dann die Wahl wiederholt werden.
Der AfD-Politiker sieht sich als Opfer eines „undemokratischen Verfahrens“, mit dem SPD-geführte Landesregierungen versuchen würden, politische Opposition über Wahlausschüsse auszuschalten. „Es geht hierbei um nichts weniger als die Frage, ob wir künftig in einer Demokratie leben wollen oder ob Regierungen mittels Behörden und Wahlausschüssen nach Belieben politische Konkurrenten ausschalten können.“
Anmerkung: Dieser Artikel wurde aktualisiert.